Heilanzeigen
Bei der Herleitung des Begriffes Indikation ist zuerst der Ursprung aus dem Latein anzuführen: Das lateinische Wort „indicare“ bedeutet „anzeigen“. Im Kurwesen versteht man unter Indikation die Heilanzeige eines Kurortes oder einer Kureinrichtung. Dabei wird angezeigt, für welche Krankheitsbilder ein Kurort oder eine Kureinrichtung bestimmte medizinische Heilverfahren zu leisten vermag (auch unter Zuhilfenahme besonderer lokaler Naturheilmittel).
Unter den jeweiligen Indikationen finden Sie weitergehende Informationen und Kurorte, die bei dieser Indikation für eine Heilkur für Sie in Frage kommen.