Wellness- oder Kururlaub mit Hund und Katz
Immer auf Urlaub verzichten wegen des Haustieres? Oder den geliebten Gefährten weggeben in eine Pension oder in andere Hände geben …? Ist nicht jedermanns Sache.
Urlaub mit Haustier
Nicht alle Hotels gestatten das Mitbringen von Haustieren, andere gestatten es, Ihren Liebling mitzubringen. Die Preiszuschläge (für Reinigungsaufwand, wegen des Freihaltens von Zimmern in bestimmten Gebäudeteilen) sind durchaus verschieden und auch bei der zugelassenen Größe (meistens im zulässigen Höchstgewicht enthalten) gibt es Unterschiede. Wir haben einige uns vorliegende Informationen zusammengetragen.
Die pauschalen Zuzahlungen sind ausnahmslos vor Ort zu tätigen.
Wir empfehlen Ihnen, eine schnelle Vorreservierung, weil die Hotels bestimmte Zimmer bzw. Gebäudeteile für Gäste mit Haustier auserkoren haben. So kann es bereits zur Auslastung dieses Kontingentes kommen, auch wenn das Hotel zu dieser Zeit insgesamt noch nicht ausgebucht sein sollte.
Meist sind die Reisen mit eigener Anreise vorzunehmen, Ausnahmen können bei kleineren Tieren (etwa bei Meerschweinchen im Transportbehälter) möglich sein. Jedoch immer mit Voranmeldung.
Urlaub mit Hund: Bei Hunden ist natürlich Voraussetzung, dass sie gut erzogen und nicht aggressiv gegenüber Menschen oder Artgenossen sind.
Für Kururlaub oder Wellness-Urlaub mit Ihrem Liebling, Deutschland betreffend, haben wir eine Extra-Seite eingerichtet: ► Urlaub in Deutschland mit Haustier Wenn Sie sich für Reiseziele ins Ausland interessieren, bleiben Sie bitte auf dieser Seite.
Was ist bei Reisen mit Haustieren
ins EU-Ausland zu beachten?
Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Trifft dies nicht zu, gelten die Regelungen für den Handel mit Tieren. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die ab 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BundesMinisteriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Haustiere im Urlaub mitnehmen?
Nicht alle Hotels erlauben das Mitbringen von Haustieren, andere gestatten es, Ihren Liebling mitzubringen.
Die Preiszuschläge (für Reinigungsaufwand, wegen des Freihaltens von Zimmern in bestimmten Gebäudeteilen) sind verschieden und auch bei der zugelassenen Größe (manchmal nach Gewicht) gibt es Unterschiede. Wir haben uns vorliegende Informationen zusammengetragen.
Die Auflistung ist ständig in Bearbeitung, also nicht als vollständig anzusehen. Fehlen Angaben, fragen Sie uns bitte, wir bringen dies in Erfahrung und können nebenher mit Ihrer Hilfe diese Seite verbessern.