Kururlaub-Zuschuss
Von den Krankenkassen wird der Kururlaub (ambulante Badekur) in anerkannten Kurorten laut Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V bezuschusst.
Von den Krankenkassen wird der Kururlaub (ambulante Badekur) in anerkannten Kurorten laut Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V bezuschusst.
Kurreisen ab Haustür Der beliebte Haustürtransfer bei Kurreisen – Abholung von zu Hause i.d.R. mit dem Kleinbus als Sammeltransfer -, das ist für Sie Erholung
Unser Kur-Lexikon erklärt Ihnen diverse Begriffe rund um Kur & Wellness. Sie finden im Kur-Lexikon Informationen zu verschiedenen Anwendungen und Therapien sowie Diäten, die in unseren Kur·Urlaub·Wellness-Katalogen vorkommen.
Bestellen Sie heute noch Ihren Katalog! Unsere aktuellen Printkataloge können Sie kostenfrei telefonisch oder per E-Mail bei uns bestellen.