Die offene Badekur heißt jetzt ambulante Badekur.
Sie dient der Vorsorge, für die die Krankenkassen einen finanziellen Zuschuss gewährleisten können.
Die rechtlichen Voraussetzungen für medizinische Vorsorgeleistungen können Sie im Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V nachlesen.
Die ambulante Badekur ist eine beliebte Form des Kurens, denn Reisetermin und Unterkunft können mit der Krankenkasse abgestimmt werden. (Der betreffende Kurort muss bei Ihrer Krankenkasse gelistet sein.)
Ziel dieser Kur (meist circa 3 Wochen) ist es, eventuelle Gesundheitsprobleme einem verbesserten Zustand zuzuführen, um eine stabilisierte Lebensgestaltung zu ermöglichen.