Die Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) ist eine sich an einen Krankenhausaufenthalt anschließende stationäre Rehabilitationsmaßnahme (zum Beispiel nach Operationen), initiiert vom behandelnden Arzt des Krankenhauses.
Möglichst im Anschluss oder einige Tage nach dem Krankenhausaufenthalt setzt eine solche Anschlussheilbehandlung ein. Sie soll den Patienten für den Alltag zu ertüchtigen, der sich zu diesem Zwecke einer Reihe von Kurmaßnahmen unterzieht. Die Dauer der Leistungsgewährung der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Krankenversicherung richtet sich nach dem Gesundheitszustand des Patienten.